Gamesright sieht Position gegenüber Tipico im EuGH-Prozess gestärkt

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So könne sich der Veranstalter nicht darauf berufen, dass das Konzessionsvergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war, und er deshalb quasi im Wege der „Selbsthilfe“ die Online-Sportwetten ohne die erforderliche Lizenz angeboten hat.

EuGH-Urteil: Wie lange dauert’s?

Das könne dann auch zur Folge haben, dass ein Veranstalter, der seine Online-Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet, den Spielern die Verluste erstatten muss. Diese Folge sei im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig, so der Generalanwalt. Allerdings könne es auch Ausnahmen geben, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten von den zuständigen deutschen Behörden präzise, unmissverständlich, nicht an Bedingungen geknüpfte und einheitliche Zusicherungen erhalten hat, dass er die Konzessionsauflage nicht durchsetzen müsse und er auf dieser Grundlage seine Tätigkeiten angeboten hat. Rechtsanwalt Sittner: „Dann hätte der Spieler zwar keinen Rückzahlungsanspruch gegen den Anbieter. Der Generalanwalt stellte aber auch klar, dass eine solche Ausnahme nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. „Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen, dass Spieler Ansprüche auf Rückerstattung von Verlusten gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz grundsätzlich durchsetzen können und dieses Recht nicht pauschal von dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit in der EU ausgeschlossen wird.

  • Die Zukunft der EU-Glücksspielregulierung wird von der EuGH-Rechtsprechung mitgeprägt.
  • Diskussionen über eine EU-weite Harmonisierung der Glücksspielregeln werden geführt.
  • Tipico und andere Anbieter setzen sich für einheitliche Standards ein.
  • Neue Urteile zu Themen wie Live-Wetten oder Esports sind zu erwarten.
  • Der Schutz der Verbraucher bleibt der zentrale Maßstab für alle regulatorischen Eingriffe.
  • Der digitale Binnenmarkt stellt neue Herausforderungen an die Regulierung von Sportwetten.

Auch wenn die Schlussanträge für den EuGH nicht bindend sind, zeichnet sich ab, dass Spieler ihre Verluste von den Anbietern zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Sittner.

Die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs

In dem aktuellen Fall geht es um einen Sportwetter, der zwischen 2013 und 2020 erhebliche Summen verzockt hatte. Tipico, der Anbieter, verfügte in dieser Zeit zwar über eine maltesische, nicht aber über eine deutsche Konzession. Der Spieler zog deshalb vor deutsche Gerichte, um sein Geld zurückzuerhalten, der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur grundsätzlichen Klärung vor. Die Richter dort müssen daher nun entscheiden, ob sich die Anbieter einfach auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen konnten – oder ob sie wirklich eine nationale Konzession brauchten. Das Votum des Generalanwalts gilt da als vorentscheidend, seiner Einschätzung folgt der Gerichtshof in der Regel.

IV: Ausnahmen

Demnach brauchen die Anbieter sehr wohl eine nationale Genehmigung – und wer nicht über sie verfügt, könne zu Rückzahlungen verpflichtet werden. Ein „starkes Votum für den Verbraucherschutz“ sieht deshalb Hannes Beuck, Mitgründer des Prozessfinanzierers Gamesright, in den Anträgen des Generalanwalts: „Jetzt steht fest: Betroffene müssen ihre Verluste zurückerhalten.“ Auch der Anwalt Marc Ellerbrock, der mehr als 1000 Mandanten in ähnlichen Fällen vertritt, sieht die Anträge als großen Erfolg: „Das ist ein uneingeschränkt positiver Tag für uns, da der Generalanwalt unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten folgt“, erklärt er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Tipico selbst dagegen sieht sich durch die Anträge des Generalanwalts nach eigenem Bekunden ebenfalls gestärkt. Die Rückforderungen seien dann überzogen, wenn ein Unternehmen zu Unrecht keine Konzession erhalten und die nationalen Behörden das Angebot dennoch geduldet hätten. „Genau das ist in Deutschland geschehen“, argumentiert ein Sprecher – und sieht bereits „das Ende der Spielerklagen in Deutschland“ nahen. CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts.

Ein Präzedenzfall für Europas Glücksspielrecht?

Allerdings schaltete er den Europäischen Gerichtshof ein, damit dieser klärt, ob das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou machte in seinem Schlussantrag nun deutlich, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung seiner Verluste gerechtfertigt sein kann. Er führte aus, dass ein Veranstalter von Online-Sportwetten, der seine Dienstleistung in Deutschland anbietet, ohne im Besitz der erforderlichen Genehmigung zu sein, zur Rückerstattung der Wetteinsätze verpflichtet sein kann. Ein EU-Mitgliedsstaat könne für das Veranstalten von Online-Glücksspielen eine Konzession verlangen, wenn dies mit der im Unionsrecht garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Dies sei bei dem deutschen Verbot von Online-Glücksspielen ohne gültige Lizenz der Fall. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach über die Zulässigkeit nationaler Glücksspielmonopole geurteilt.
  • Die EuGH-Rechtsprechung betont den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU.
  • Nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und zwingende Gründe des Allgemeininteresses verfolgen.
  • Die Rechtsprechung beeinflusst die Regulierung von Sportwettenanbietern wie Tipico in EU-Mitgliedstaaten.
  • Urteile wie "Markus Stoß" oder "Engelmann" sind für die Wettbranche richtungsweisend.
  • Lizenzvergabe an private Anbieter darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein.

Auch komplexe Einzelverfahren, gerade mit internationalem Bezug, können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden.

Argument für Monopol (von Mitgliedsstaaten) Argument gegen Monopol (von Anbietern wie Tipico) EuGH-Abwägung (Tendenz) Ergebnis
Bekämpfung von Spielsucht Monopol ist nicht effektiver als regulierter Wettbewerb Monopol muss seine Wirksamkeit nachweisen Monopol allein kein ausreichender Grund
Verhinderung von Betrug Lizenzierte private Anbieter unterliegen strenger Aufsicht Beide Modelle können Betrug verhindern Kein zwingendes Argument für Monopol
Kanalsierung der Nachfrage auf legales Angebot Monopol kanalisiert nicht, da schwarzer Markt attraktiv bleibt Wettbewerb kann bessere Kanalsierung bewirken Marktöffnung fördert Kanalsierung

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Unser Service

„Daher wird sich das Unternehmen nach meiner Einschätzung auch nicht vollkommen aus allen Rückerstattungspflichten herausziehen können.“ Anders sieht es bei Anbietern aus, die sich hinter der „Bill 55“ verschanzen – einem maltesischen Sondergesetz, mit dem die Behörden dort Anbieter mit Sitz auf Malta vor ausländischen Gerichtsurteilen schützen. Auch diese Regel liegt gerade vor dem Europäischen Gerichtshof, auch darüber wird der Generalanwalt schon im April seine Schlussanträge stellen. Beobachter erwarten, dass er die „Bill 55“ kippen wird. Nur haben sie auch Illusionen, wie Malta darauf reagieren dürfte: Mit einer eilig erlassenen, deckungsgleichen „Bill 56“. „Es ist zwar noch kein Urteil gesprochen, dennoch geben die Ausführungen des Generalanwalts den Spielern Anlass zur Hoffnung.

Branchenanalyse: Rechtliche Unsicherheit und regulatorische Weichenstellungen am Ende des vierten Jahres des GlüStV 2021

Sie sind mehr als ein Fingerzeig, denn häufig folgen die Richter am EuGH dem Generalanwalt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Dem Verfahren vor dem EuGH liegt eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico auf Rückzahlung der bei Online-Sportwetten erlittenen Verluste zugrunde. Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2020 über die deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 4.000 Euro verloren. Den Verlust forderte er von Tipico zurück, da der Wettanbieter in diesem Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte und daher gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Der BGH machte zwar deutlich, dass er den Rückzahlungsanspruch des Klägers für gerechtfertigt hält. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren.

Jahr Rechtssache Kernaussage für Sportwetten Direkte Auswirkung auf Tipico
2010 C-316/07, C-358/07 bis C-360/07 (Stoß) Staatl. Monopole möglich, müssen aber kohärent und verhältnismäßig sein Grundsatzurteil, eröffnete Klagewege
2016 C-336/14 (Ince) Pauschale Werbeverbote für legale ausl. Anbieter unverhältnismäßig Argumentationshilfe gegen deutsche Werbebeschränkungen
2017 C-409/16 (Stanleybet) Monopol muss wirksam gegen Spielsucht vorgehen und wettbewerbsfähig sein Unterstützte Forderung nach Marktöffnung
2020 C-263/18 (Zeturf) Vorabgenehmigung von Werbung kann rechtmäßig sein Bestätigte Teile des deutschen Regulierungsansatzes

Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007.

  • EuGH-Urteile stärken die Position privater Wettanbieter gegen staatliche Monopole.
  • Monopole müssen beweisen, dass sie Spielsucht wirksamer bekämpfen als ein regulierter Markt.
  • Die Rechtsprechung hat zur Liberalisierung der Glücksspielmärkte in Ländern wie Deutschland beigetragen.
  • Tipico konnte so auf Basis EU-rechtlicher Argumente in neue Märkte expandieren.
  • Nationale Übergangsfristen und Bestandsschutz können Ausnahmen darstellen.

CLLB Rechtsanwälte sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend.

  • Der Spielerschutz ist ein anerkannter zwingender Grund im Sinne des EuGH.
  • Maßnahmen wie Einzahlungslimits oder Selbstsperren müssen verhältnismäßig sein.
  • Tipico implementiert aufgrund regulatorischer Vorgaben umfangreiche Schutzmechanismen.
  • Der EuGH anerkennt auch die Gefahr der Spielsucht und Betrugsbekämpfung als legitime Ziele.
  • Pauschale Werbeverbote können jedoch gegen EU-Recht verstoßen.

Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen. CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland.

Vorinstanzen in Baden-Württemberg entschieden gegen den Spieler

„Wenn der EuGH dieser Linie folgt, stärkt das die Position von Spielern erheblich und bestätigt die Möglichkeit, Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückzufordern.“ Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die rechtliche Lage für viele Betroffene schwer überschaubar ist. „Viele Spieler erleben die Vielzahl von EuGH-Verfahren, nationalen Urteilen und Veränderungen bei den Anbietern als sehr komplex. Wichtig ist deshalb eine frühzeitige rechtliche Einordnung, um mögliche Ansprüche rechtzeitig zu sichern und strategisch vorzugehen.“ Tausende fordern von Tipico und anderen Wettanbietern wegen fehlender Konzessionen ihre Einsätze zurück. Jetzt hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof die Rechte der Verbraucher gestärkt. Sehen die Spieler ihr Geld wirklich wieder?

Rückforderung von Spielverlusten – auch nach 2020 möglich

Den meisten Kunden des Sportwettanbieters Tipico wird der Name Nicholas Emiliou nichts sagen, seine Bekanntheit bewegt sich auf dem Niveau eines durchschnittlichen Zweitliga-Ersatzspielers. An diesem Donnerstag jedoch könnte er sie eine möglicherweise entscheidende Runde weitergebracht haben. Emiliou, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, hat sich in seinen wichtigen Schlussanträgen weitgehend auf ihre Seite gestellt. Tausende hoffen nun auf eine zumindest teilweise Rückerstattung ihrer Einsätze. Die Sportwettanbieter sehen sich mit Rückforderungen konfrontiert, die insgesamt in die Milliarden gehen dürften. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.

„Uneingeschränkt positiver Tag“: EU-Gutachten lässt Tipico-Kunden hoffen

Tipico bezieht sich damit auf die einzige Ausnahme, die der Generalanwalt tatsächlich formuliert. Demnach habe der Anbieter nichts zu befürchten, wenn er sehr weitreichende Zusagen der deutschen Behörden erhalten hätte, dass er sich nicht an die Konzessionsauflage halten müsse. In diesem Fall müssten dann die deutschen Behörden die Einsätze erstatten – ob das so ist, solle der Bundesgerichtshof klären. Für die Spieler aber würde sich noch nicht mal viel ändern: Das Geld stünde ihnen demnach so oder so zu. In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche deutsche Gerichte im Sinne der Spieler geurteilt und ihnen teils hohe sechsstellige Summen zugesprochen.

II: Anbieter darf sich nicht auf Mängel im Genehmigungsverfahren berufen

Doch wieviel und ob sie überhaupt etwas erhalten, ist bei Weitem nicht garantiert. Umstrukturierungen und Kapitalverschiebungen hatten zuletzt bei Beobachtern den Verdacht genährt, Tipico wolle sich vor Rückforderungen schützen. Und auch Anwalt Ellerbrock, bet live wetten strategie dessen Mandanten Verluste zwischen 5000 und 700.000 Euro erlitten, glaubt nicht daran. Tipico, Marktführer bei Sportwetten in Deutschland, unterstützt neuerdings auch die Stiftung Deutsche Sporthilfe mit einem Millionenbetrag. „Tipico setzt gerade mit seinem Sport-Sponsoring erkennbar auf gesellschaftliche Akzeptanz“, sagt Ellerbrock. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Spieler von Online-Casino-Spielen auf die Erstattung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubten Online-Glücksspielen hoffen.